Garantiepolitik
GARANTIE
- Die Garantiezeit für den Käufer im Falle der privaten Nutzung liegt bei 2 Jahren nach Inbetriebnahme. Im Falle der gewerblichen Nutzung beträgt diese 3 Monate. Der Garantieanspruch muss sofort, aber nicht später als 2 Monate nach Auftreten des Fehlers, dem Verkäufer mitgeteilt werden. Ein Folgeschaden an einem Produkt, der durch fortgesetzten Gebrauch trotz bereits bekannten Schadens entsteht, geht auf das Risiko des Käufers.
- Das Produkt, bei dem die Überprüfung des Garantieanspruches ansteht, muss an den Händler zurück geschickt werden. Die Versandkosten sind in der Garantie nicht enthalten.
- Die Garantie enthält gewöhnlich Materialfehler, Fehler bei Bau oder Endfertigung, enthält aber nicht Schäden, die durch den Transport, unsachgemäßem Gebrauch und/oder Abnutzung von Teilen, die gerade dem Verschleiß unterliegen, also Verschleißteile.
- Ein Produkt, bei dem die Überprüfung des Garantieanspruches ansteht, wird, wenn möglich, in erster Linie repariert.