Garantiepolitik

GARANTIE

  1. Die Garantiezeit für den Käufer im Falle der privaten Nutzung liegt bei 2 Jahren nach Inbetriebnahme. Im Falle der gewerblichen Nutzung beträgt diese 3 Monate. Der Garantieanspruch muss sofort, aber nicht später als 2 Monate nach Auftreten des Fehlers, dem Verkäufer mitgeteilt werden. Ein Folgeschaden an einem Produkt, der durch fortgesetzten Gebrauch trotz bereits bekannten Schadens entsteht, geht auf das Risiko des Käufers. 
  2. Das Produkt, bei dem die Überprüfung des Garantieanspruches ansteht, muss an den Händler zurück geschickt werden. Die Versandkosten sind in der Garantie nicht enthalten. 
  3. Die Garantie enthält gewöhnlich Materialfehler, Fehler bei Bau oder Endfertigung, enthält aber nicht Schäden, die durch den Transport, unsachgemäßem Gebrauch und/oder Abnutzung von Teilen, die gerade dem Verschleiß unterliegen, also Verschleißteile.
  4. Ein Produkt, bei dem die Überprüfung des Garantieanspruches ansteht, wird, wenn möglich, in erster Linie repariert.